SICHT
SICHT
5 Buchstaben
Im Wechselrecht bezeichnet Sicht die Vorlage eines Wechsels beim Zahlungspflichtigen. Der Ausdruck begegnet besonders beim Sichtwechsel, der bei seiner Vorlage zur Zahlung fällig wird, und beim Nachsichtwechsel, dessen Zahlungsfrist mit der Vorlage beginnt.