VERLEIH
VERLEIH
7 Buchstaben
Ein Verleih bezeichnet die zeitweilige Überlassung eines Gegenstands, häufig gegen eine Gebühr. Dabei bleibt der Gegenstand Eigentum des Verleihers und wird nach der vereinbarten Nutzungsdauer zurückgegeben, etwa bei Werkzeugen oder Fahrzeugen.