Ein Landesherr ist der oberste Herrscher eines Territoriums, insbesondere in der historischen Ordnung deutscher Fürstentümer. Er übt die Landeshoheit aus und bestimmt als Fürst oder Monarch die politischen Geschicke seines Landes.
MACHTHABERMACHTHABER10 Buchstaben
Ein Machthaber ist eine Person, die in einem Staat oder Gebiet die entscheidende politische Macht ausübt. Der Begriff bezeichnet häufig einen autoritär regierenden Herrscher, setzt aber keinen bestimmten Titel wie König oder Kaiser voraus.