BANN
BANN
4 Buchstaben
Bann bezeichnete im Mittelalter die obrigkeitliche Befehls- und Strafgewalt sowie den räumlichen Bereich, in dem diese ausgeübt wurde. Im gerichtlichen Zusammenhang konnte damit auch der Zuständigkeitsbezirk eines Gerichts oder Gerichtsherrn gemeint sein.