PROKURA
PROKURA
7 Buchstaben
Prokura ist eine umfassende handelsrechtliche Vollmacht, die zur Vertretung eines Unternehmens bei nahezu allen gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften berechtigt. Sie verleiht dem Prokuristen damit weitreichende Handlungsmacht im geschäftlichen Bereich, allerdings mit bestimmten gesetzlichen Einschränkungen.