RKO
RKO
3 Buchstaben
RKO ist die Abkürzung für Reisekostenordnung. Eine solche Ordnung legt fest, welche Kosten bei dienstlichen Reisen erstattet werden und welche Voraussetzungen dafür gelten, etwa bei Fahrtkosten, Übernachtungen oder der Abrechnung von Verpflegungsaufwendungen.